Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 22.03.2016 - 2-11 S 51/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Räumungstitel ist auch bei gestatteter Untervermietung durchsetzbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Räumungsverfügung: Fahrlässige oder grob fahrlässige Unkenntnis schadet nicht! (IVR 2017, 19)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Räumungsverfügung: Entscheidend ist die Kenntnis des derzeitigen Vermieters! (IVR 2017, 18)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 11.02.2016 - 33 C 123/16
- LG Frankfurt/Main, 22.03.2016 - 2-11 S 51/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.2014 - V ZR 218/13
Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Herausgabe von Nutzungen gegen Mieter …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.03.2016 - 11 S 51/16
Aus diesem Grund ist auch die von dem Verfügungsbeklagten erwähnte Entscheidung des BGH vom 14.03.2015, Az. V ZR 218/13, nicht einschlägig.
- AG Augsburg, 03.07.2020 - 25 C 2209/20
Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung gegen einen Dritten
Nach dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils kann der Vermieter die Klage in der Regel nicht mehr auf den Dritten erweitern, vgl. auch MünchKomm, § 940 a ZPO, 5. Aufl. 2016 Rn. 16. Im Ergebnis kann dies vorliegend allerdings dahinstehen, weil sich die Verfügung begehrenden Vermieter eine Kenntnis früherer Vermieter ohnehin nicht zurechnen lassen müssen, vgl. auch Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 940 a ZPO, 14. Aufl. 2019, Rn. 26; LG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2016, Az 2-11 S 51/16.